Verkauf

Der Definition und der Funktionsweise nach sind „Geschlossene Fonds“ Investmentfonds, die ihre eigenen typischen Merkmale haben, nach denen sie sich von den klassischen „offenen“ Fonds unterscheiden. Und zwar:• Fondsanteile von einem geschlossenen Fonds können innerhalb einer festgelegten Zeichnungsfrist gekauft werden, danach wird der Fonds geschlossen, es können keine Anteile mehr gekauft werden

• Der Fonds bleibt eine festgelegte, in der Regel sehr lange Laufzeit geschlossen (bis über 20 Jahre), so lange müssen die gekauften Anteile gehalten werden, können nur im Ausnahmefall verkauft werden, eventuell mit Verlust

• Die in geschlossenen Fonds investierten Anleger werden dadurch Gesellschafter und haben regelmäßige überdurchschnittlich hohe Rendite durch regelmäßige Einnahmen, wie Miete bzw. Pacht

• Die Investoren haben gegebenenfalls zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Unterhalt der finanzierten Objekten, können dadurch wie Eigner Steuer sparen

• Nach Ende der Laufzeit wird das Objekt (bzw. Objekte), in das investiert wird (Immobilien, Schiffe, Container), verkauft und der Erlös an die Investoren anteilmäßig verteilt

Die Rolle der geschlossenen Fonds als Steuersparmodelle wurde Ende 2005 so gut wie gestrichen, welches als Folge hatte, dass ein so genannter Zweitmarkt für geschlossene Fonds entstand, vor allem für Immobilien- und Schiffsfonds. Die Investierten dürfen seitdem ihre Anteile auch vor Ende der einmal festgelegten Laufzeit verkaufen, neue Anleger können auch Anteile kaufen.

So können alte Investoren gegen die Zahlung eines geringen Aufschlags von ca. 2,5 % und ohne große Verluste ihre Anteile verkaufen. Neue Investoren können Anteile kaufen, wobei sie den Vorteil haben, einen kleineren Aufschlag von nur 2,5 %. zahlen zu müssen, gegenüber der üblichen ca. 5 %.

Der Handel von geschlossenen Fonds erfolgt über die Emittenten der jeweiligen Fonds, oder auch an der Börse.