Staatliche Altersvorsorge
Von admin •
28. April 2008 • Kategorie: Versicherung
Im klassischen Sinne versteht man unter der staatlichen Altersversorgung die Rentenabsicherung durch staatliche Rentenkassen, wie z.B. die BFA oder die gleichartige Versorgung über berufsständische Versorgungswerke, z.B. das Versorgungswerk der Ärzte.
Aufgrund der immer leeren Kassen der staatlichen Rentenversicherungsträger ist aber der Begriff der staatlichen Alterversorgung mittlerweile auch im Bereich der privaten Altersversorgung fest etabliert und gewinnt mehr und mehr an Bedeutung.
Grund hierfür ist die Einführung staatlich geförderter Rentenversicherugsarten, langfristig als Ausgleich für fallende Versorgung aus der klassischen Rentenversicherung gedacht.
An der Spitze dieser staatlichen Altersversorgung steht nach wie vor die “Riester-Rente”, ein privater Altersvorsorgevertrag für den es zwei verschiedene Förderungsarten von staatlicher Seite gibt. Die erste ist eine direkte Förderung die im Jahre 2007 114 Euro für den Vertragsinhaber und 138 Euro pro zulagenberechtigtes Kind beträgt. Bei einem Ehepaar bekommt die Zulage derjenige der auch das Kindergeld bekommt. Die zweite staatliche Förderungsart ist die Absetzbarkeit der aufgewendeten Beiträge von der Steuer im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen.
Ob man bei der Riester Rente die klassische Kapitalverzinsung wählt oder die Altersvorsorge mit Fonds nutzt, ist jedem selber überlassen und hat auf die staatliche Förderung keinerlei Auswirkungen.
Die zweite große private Altersvorsorge die als staatliche (geförderte) Altersvorsorge betrachtet werden kann ist die Leibrente, umgangssprachlich oft auch als “Rürup-Rente” bezeichnet. Diese Vertragsart ist der reinen staatlichen Versorgung nachempfunden und kann weder vererbt, noch beliehen oder vor Erreichen des Rentenalters aufgelöst werden. Als Gegenzug dazu sind die Aufwendungen von der Steuer absetzbar.
Beide genannten Formen der Altersvorsorge sind zudem noch Hartz IV.-sicher, was bedeutet dass der Staat im Falle von Bedürftigkeit nicht auf das Geld in diesen Verträgen zugreifen darf. Es gibt also sowohl von privater wie auch von staatlicher Seite einen “Verwertungsverzicht”.
Der Begriff der staatlichen Altersversorgung ist also wie man sehen kann aus der klassischen Rolle durch die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, auch in die private Vorsorge eingeflossen.

[...] altersvorsorgehön getroffen – auch wenn es etwas polemisch klingt. Aber man muss eben auch mal polarisieren mögen. Nett auch die Reaktion von AcidDust: “Wir hatten anfang des Jahres Unternehmensberater im Haus, die unserem Management verschiedene Möglichkeiten aufzeigten was alles möglich ist, damit die “normalen” Arbeiter und Angestellten nach Ihrer Arbeitszeit noch überleben können.” So einen Unternehmensberater hatten wir auch im Haus: Hat erstmal die Bevölkerungspyramide als Drohgespenst an die Wand gemalt. Bloss denn Bogen zu der Aussage, warum die Betriebsrente oder irgendeine andere kapitalgedeckte Altersvorsorge von der Bevölkerungentwicklung NICHT betroffen sein soll, hat er nicht mal versucht. Statt dessen hat er auf die Renditen der Vergangenheit verwiesen. Etwas andere hat Blüm auch nicht getan als er “Dierendesindissche” proklamierte. Hier mal die grausame Wahrheit: Jede kapitalgedeckte Altersvorsorge hängt mindestens genauso an der Bevölkerungsentwicklung wie die staatliche Rente, denn: Geld kann man nicht essen – man muss es anlegen, damit es seinen Wert vermehrt und für den Mehrwert oder auch nur den Werterhalt müssen Menschen arbeiten. Bei Geldanlagen kann IMMER nur eine Minderheit an einer Mehrheit profitieren. Nicht nur die staatliche Rente ist umlagefinanziert – die privaten sind es genauso! Was nützt es dem Bezieher einer privaten Rente, wenn die Preise zu hoch sind, weil bei ungünstiger Bevölkerungspyramide die Nachfrage nach Arbeit grösser als das Angebot wird. Die Frage ist letztlich: Wem vertraue ich mehr? Dem Staat oder der Privatwirtschaft? Nun, die Staatsvertreter können wir wenigstens selber wählen – die Versicherungsvorstände nicht. Ausserdem ist es nachgewiesen, dass private Geldanleger staatliche Kontrollen brauchen, weil sie sonst das Geld der Anleger verwursten. Die staatlichen Renten dagegen überdauern sogar den Zusammenbruch ganzer Regierungsformen (siehe DDR, Nazureich). Statt dieses System im Interesse der Privatwirtschaft kaputtzumachen, sollten wir lieber daran arbeiten es zeitgemäss umzubauen. Ein wichtiger Ansatz wäre es die staatliche Rente nicht als Sondersteuer für die Arbeitsplätze der Angestellten handzuhaben. [...]